Wer überlegt oder sich entscheidet, sich von dem Partner/ der Partnerin zu trennen, muss neben allen persönlichen Überlegungen eine ganze Reihe von formalen Fragen klären.
Die rechtsgültig begründete Lebenspartnerschaft von gleichgeschlechtlichen Paaren kann nur durch gerichtliche Aufhebung gelöst werden. Dieses Verfahren entspricht im Grunde genommen dem einer Scheidung. Die Gründe für eine Aufhebung entsprechen denen des Eherechts. Die Folgen der Aufhebung einer slchen Lebenspartnerschaft entsprechen denen einer Scheidung.
Trennung:
was bedeutet getrennt leben?
wer zahlt wem unterhalt?
wer erhält die wohnung?
bei wem bleiben die kinder?
der/die ausländische partner/in droht, die kinder ins ausland zu bringen
der/die ausländische Partner/in droht, eine ausweisung zu veranlassen
gewaltschutz
versöhnung
Scheidung:
die richtige anwältin / den richtigen anwalt finden
welches recht gilt für binationale ehepaare?
nichtigkeit und auflösung der ehe
verschiedene formen der scheidung
elterliche sorge
Scheidungsverfahren:
internationale zuständigkeit
versorgungsausgleich
unterhalt
zugewinnausgleich